Für die Bewirtung bei Malerarbeiten: 50 Mark. (Quelle: BILD 1996)
Streit besteht darüber, ob ein solcher Renovierungsvorschuss vom Mieter nur dann verlangt werden kann, wenn durch das Unterlassen der Malerarbeiten eine Substanzverletzung für die Mietsache selbst droht. (Quelle: Berliner Zeitung 2001)
Danach folgt die Aufzählung der Arbeiten, die nicht gefördert werden: Innentüren, Ausstattungen mit Möbeln, Haushaltsgeräten etc., Ausrüstung und Installationen mit Elektro, Heizung, Wasser, Abwasser etc. und Malerarbeiten. (Quelle: Junge Freiheit 1997)