Nach dem 3. Mantelgesetz müsse bei Lehrern im Ostteil zunächst die Bewährungsfeststellung (Laufbahnzuerkennung) erfolgen, um dann bis zur endgültigen Verbeamtung die Gewährleistung aussprechen zu können. (Quelle: TAZ 1995)
Anlaß ist das im November 1991 vom Abgeordnetenhaus verabschiedete sogenannte 3. Mantelgesetz, das die Übertragung des Landesbeamtenrechts auf den Ostteil der Stadt regelt. (Quelle: TAZ 1992)
Zum ersten Mal seitdem die Humboldt-Universität durch das Mantelgesetz vom Land Berlin als Kuratorialhochschule übernommen wurde, sind entsprechende Abwicklungspläne bekanntgeworden. (Quelle: TAZ 1990)