Vielmehr sei diese Eintragung ein Beispiel für eine schlechte Abfassung des Warenverzeichnisses bei einer Markenanmeldung - "hier hat einer bös' geschlampt". (Quelle: Süddeutsche Online)
Eine Markenanmeldung schütze im gewerblichen Bereich und gelte sicher nicht für den Wahlkampf. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
"Und da ich die Unterlagen für eine andere Markenanmeldung bereits angefordert hatte, habe ich mir die Rechte gesichert. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)