Die "Sunrise-Period", in der Markeninhaber ihre Ansprüche anmelden können, startet nicht Ende Juni, sondern erst am 25. Juli. (Quelle: DIE WELT 2001)
Als Markeninhaber ist Jungbluth berechtigt, Abmahnungen gegen den Gebrauch der Marke "ASP" auszusprechen und bei weiterer Nutzung durch Dritte Lizenzgebühren zu verlangen. (Quelle: DIE WELT 2000)
Die Richter beurteilten den Sachverhalt jedoch anders: Auch wenn ein Markeninhaber nur relativ geringe Umsätze erziele, aber doch echte Geschäfte tätige, dürfe man ihm die Ernsthaftigkeit nicht absprechen. (Quelle: Süddeutsche Online)