Andernfalls könnten weiterhin männliche Personenbezeichnungen mit verallgemeinernder Bedeutung (sogenannte generische Maskulina) verwendet werden ("Lehrer", "Schüler", "Einwohner") - allerdings nicht in Vorschriften, die ausschließlich Frauen betreffen. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Minister empfiehlt generische Maskulina wäre dies ein Fall für das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)