Gericht, Masseverwalter und Gläubigerbanken werden die Frage vorläufig nur mit nein beantworten können. (Quelle: Süddeutsche Online)
Der sagt mir, ich müsse an den Masseverwalter des Konkursverfahrens rankommen, um meine Forderungen stellen (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Für beide Unternehmen habe es nach eingehender Prüfung durch die Geschäftsführung und die Masseverwalter keine erfolgversprechende Fortführungsmöglichkeit gegeben, hieß es. (Quelle: NetZeitung)