Der Arzt verschreibt Präparat A, der Patient bekommt B. Untersuchungen zeigen, dass die Medikation in Altenheimen in mehr als jedem fünften Fall von der abweicht, die der Arzt verordnet hat. (Quelle: Neues Deutschland 2003)
Indirekte Sterbehilfe wird oft als "Doktrin des Doppeleffekts" definiert: Der Tod wird als Nebeneffekt einer Medikation in Kauf genommen, deren primäres Ziel eine lindernde Wirkung ist. (Quelle: Die Zeit 2003)
Patient und Arzt merken sofort, ob Medikation und Compliance stimmen. (Quelle: Die Zeit 1998)