Man soll nicht gleich zuviel verlangen, es hat ja nicht ein Genie die Feder geführt, sondern ein Märtyrer des Rechts auf freie Meinungsäusserung. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Wer werden prüfen, ob diese meinungsäusserung noch mit dem Gebot der Mäßigung bei Beamten vereinbar ist. (Quelle: Die Welt 2001)