Das sind quasi staatlich verordnete Mieterhöhungen. (Quelle: Junge Welt 1999)
Zudem hat in Ostdeutschland nicht die Einführung der ortsüblichen Vergleichsmiete 1998 zu den Mieterhöhungen geführt hat, sondern vielmehr die davor gelegenen Erhöhungen von Grundmieten nach den Grundmietenverordnungen, bzw. dem Mietenüberleitungsgesetz. (Quelle: Junge Welt 1999)
Wen treffen die Mieterhöhungen? (Quelle: Junge Welt 1999)