Aber der Hasenstall, der ja dauernd im Hof stehe und nur gelegentlich verschoben werde, schränke das Mitbenutzungsrecht aller anderen Mieter dauerhaft ein. (Quelle: Süddeutsche Online)
Das Mitbenutzungsrecht der Nachbarn sei dadurch kaum tangiert. (Quelle: Süddeutsche Online)
Das Mitbenutzungsrecht der Nachbarn sei kaum tangiert: Der Stall könne problemlos hin und her geschoben werden und stelle auch keine nennenswerte optische Beeinträchtigung dar. (Quelle: Süddeutsche Online)