Alle Nationen bemerken an der deutschen, daß unsere Ideen wand-, band-, niet- und nagelfest sind und daß mehr der deutsche Kopf und die deutschen Länder zum Mobiliarvermögen gehören als der Inhalt von beiden. (Quelle: Jean Paul - Vorschule der Ästhetik, Zweite Abteilung, IX. Programm, §54)
Verwaltung von im Eigentum der Gesellschaft stehenden Immobiliar- und Mobiliarvermögen, sonstige im Eigentum oder der alleinigen Berechtigung der Gesellschaft stehenden Vermögenswerte, insbesondere auch Beteiligungen an anderen Gesellschaften (Quelle: Hoppenstedt)
Der Grundsatz des Restitutionsausschlusses gilt somit nicht für das Mobiliarvermögen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)