Inzwischen stehe der Abschluss eines Mustervertrages kurz bevor, sagt Andreas Fink vom BVI. (Quelle: DIE WELT 2000)
Noch besser sei indes die Formulierung eines einfach zu handhabenden Mustervertrages mit Leitfaden speziell für private Bauauftraggeber. (Quelle: TAZ 1996)