Alle Schutzvorschriften des Arbeitsrechts wie Mutterschutz, Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub gelten weiter. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Allenfalls versicherungsfremde Leistungen wie die Familienmitversicherung oder der Mutterschutz könnten steuerfinanziert werden: Das würde die Krankenkassen aber nicht ausreichend entlasten. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Und im Frauenförderplan wurde festgeschrieben, dass Studienund Prüfungsordnungen so gestaltet werden sollen, dass Ausfallzeiten durch Schwangerschaft oder Mutterschutz keine Nachteile nach sich ziehen dürfen. (Quelle: Die Zeit 2001)