Weil auch noch die Heizung rostig war und das Nachtschränkchen kaputt, bekam er noch einmal jeweils fünf Prozent Reisminderung. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Als Reisemängel können auch eine rostige Heizung oder ein beschädigtes Nachtschränkchen geltend gemacht werden, entschied das Gericht. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Da gab es lediglich ein Bett, ein Nachtschränkchen, einen Stuhl, eine Waschanlage, die entweder zu kaltes oder zu heißes Wasser spendete, einen Bettvorleger, keinen Schrank. (Quelle: Die Zeit 1964)