Wer ein solches potentielles Naturdenkmal entdeckt, heißt es in Paragraph 48 desselben Gesetzes, hat "den Fund unverzüglich anzuzeigen". (Quelle: Die Zeit 1999)
Alle Handlungen, die das Naturdenkmal zerstören, beschädigen oder verändern, sind verboten." (Quelle: Die Zeit 1999)
Wie ein Naturdenkmal des Überlebens wurzelt sie seit 1770 in Dresden-Pillnitz. (Quelle: Die Zeit 2002)