Diese sog. Billigkeitskontrolle ist als Notventil geschaffen, und sie muß vertragsimmanent durchgeführt werden. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Eigentlich sollten nur die möglichen Folgen einer anderen, drei Monate alten Betriebsstörung untersucht werden: ein Notventil hatte sich im Frühjahr regelwidrig und mit solcher Wucht geöffnet, daß das Abdeckgehäuse des Kühlrohres verbeult wurde. (Quelle: TAZ 1993)