Doch die Übermittlung von Nutzerdaten zur weiteren Verwendung durch den Hersteller oder einen Vertriebspartner stellt ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Anwenders einen Eingriff in die persönlichen Rechte dar. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Im Oktober, wenn es zu kalt sein wird, um draußen online zu gehen, sollen die protokollierten Nutzerdaten ausgewertet werden. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Erst die Personalisierung der von einer CD (oder dem Internet) gezogenen Software mit den Nutzerdaten mache aus dem Bytehaufen eine Ware, die berechnet und versteuert werden könne, meinte Smith. (Quelle: Die Zeit 1999)