Gegenstand der Gesellschaft kann auch sein, Organträger im Rahmen eines steuerlichen Organschaftsverhältnisses zu sein. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
3. Im Schrifttum wird die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Organträger, der auch die im Betrieb der Organgesellschaft angefallene Gewerbesteuer entrichtet hat, eine entsprechende Steuerumlage verlangen kann, unterschiedlich beurteilt. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
So darf etwa der zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages der Organgesellschaft geleistete oder zu leistende Betrag beim Organträger weder als Betriebsausgabe abgesetzt noch auf dem Beteiligungskonto aktiviert werden. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)