Denn als Beweise können die Staatsanwälte nur noch solche im Ausland ermittelten Dokumente vorlegen, die entsprechend einer internationalen Konvention aus dem Jahr 1959 als Originalkopien notariell beglaubigt wurden. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Meldungen, wonach aus diesem Film digitale Originalkopien im Internet kursieren, erwiesen sich als falsch. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Müller, so die Bitte, möge zusätzlich die Originalkopien nebst frankierten Briefumschlägen, die Anonymus an den Stern adressiert hatte, beibringen. (Quelle: TAZ 1996)