Die Datenpakete sind durch die Nachrichten- und Paketnummer (Paketvermittlungsprotokoll) oder die Sequenznummer identifizierbar. (Quelle: Schneider: Lexikon Informatik)
Zur Identifizierung der betroffenen Nachricht werden die Nachrichtennummer und Paketnummer (Paketvermittlungsprotokoll) oder die Sequenznummer in der Quittung mitgegeben. (Quelle: Schneider: Lexikon Informatik)
Denn wie bekannt, ist die jeweilige Paketnummer maschinenlesbar. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)