Wie sich nach Angaben des Patentinhabers inzwischen herausgestellt habe, sei das zum Patent angemeldete Verfahren überhaupt nicht geeignet, um embryonale Stammzellen zu gewinnen. (Quelle: Die Welt Online)
Damit kann etwa ein von Aids, Tuberkulose oder Malaria geplagter afrikanischer Staat Lizenzen für Nachahmerprodukte vergeben, ohne dafür die Zustimmung des eigentlichen Patentinhabers zu benötigen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Doch trotz der Fragezeichen um das MB-Plasma ist das Interesse des Patentinhabers an dem Präparat nicht erloschen: Neben laufenden Lizenzen für das Ausland plant der DRK-Blutspendedienst erneut einen Zulassungsantrag für Deutschland. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)