Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts geklagt. daher auch nicht "geldentschädigungswert" seien, hieß es. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Heute vor dem Frankfurter Landgericht geht es deshalb um "Verletzung des Persönlichkeitsrechts" und um eine einstweilige Verfügung: Weitere Sammelhefte sollen nicht mehr ausgeliefert werden. (Quelle: Die Welt Online)
Geklagt hatte die Prinzessin wegen angeblich fortgesetzter Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf eine Geldentschädigung "im hohen sechsstelligen Bereich". (Quelle: Die Welt Online)