Der Pflichtbeitrag ergibt sich aus einer Pauschale und einem Hebesatz auf versteuertem Gewinn. (Quelle: Die Welt 2002)
Zur Wahl steht außerdem, ob man Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld oder Pflegetagegeld individuell in den Vertrag einschließen möchte, während der Pflichtbeitrag zur Pflegeversicherung automatisch mit einkalkuliert wird. (Quelle: DIE WELT 2001)
Dann allerdings würden die Beiträge für alte und neue Rente als gemeinsamer Pflichtbeitrag von 19,1 auf 23,1 Prozent ansteigen. (Quelle: Die Welt 2001)