Eine bundesweite Quittung als Pflichtleistung der Ärzte lehnen die Kassenärzte jedoch ab. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Die betreffende Leistung sei in der Gebührenordnung der Vertragsärzte enthalten und gelte damit als Pflichtleistung, heißt es in dem Papier. (Quelle: Die Welt Online)
Bei einer Nasenkorrektur auf Grund funktioneller Probleme, wie etwa Nasenatmungs-Behinderung oder chronischer Sinusitis, handelt es sich um eine Pflichtleistung der Krankenkasse. (Quelle: Die Welt 2002)