So fehlten ein Prägesiegel und die Belehrung der Unterzeichner. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Der Notar nimmt die Testamentsurkunde in einen dafür vorgesehenen Umschlag, der beschriftet, mit dem Prägesiegel verschlossen und unverzüglich in besondere amtliche Verwahrung gebracht wird. (Quelle: Richtig erben und vererben, UB Media)