Das sei in der Prüfungsordnung festgelegt. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Das nach der Prüfungsordnung vorgeschriebene Praktikum für sein Studium absolviert Günther bei dem Autobauer DaimlerChrysler do Brasil. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Schreibt die Prüfungsordnung vor, daß jede Examensarbeit von zwei Professoren bewertet wird, ist die Korrektur durch nur einen Hochschullehrer rechtswidrig, auch bei noch so großer Arbeitsbelastung (Oberverwaltungsgericht Münster, Az.: 22 A 194/98). (Quelle: Die Zeit 1999)