Bei den Finanzierungsverträgen ist in diesen Fällen ebenfalls kein Preisvergleich durchgeführt worden. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Kurz entschlossen wird der Wohnungskaufvertrag unterschrieben oder eine notarielle Vollmacht erteilt, obwohl man den Vermittler, der eine notarielle Vollmacht erhält, kaum kennt, die Wohnung weder besichtigt wurde noch ein Preisvergleich erfolgt ist. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Ein Preisvergleich gehört zur Vorbereitung (Quelle: Berliner Zeitung 1996)