Die herkömmliche Trennung von materiellem Recht und Prozeßrecht soll mit der Kategorie prozeßbezogener Privatrechte überwunden werden. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Nach Meinung der Kritischen PolizistInnen stellen die Einsätze der Polizei zum Schutz derartiger Anlagen "den Schutz der Privatrechte Einzelner/ hier der Betreibergesellschaft - dar". (Quelle: TAZ 1988)