Diesmal zeigte ihm Erik Zabel die Rückstrahler. (Quelle: Die Welt 2002)
Zum Vergleich: Rückstrahler von Kfz-Anhängern müssen laut §22 StVZO bis zu 1200 mcd/lux erreichen, Fahrradreflektoren 1000 mcd/lux. (Quelle: DIE WELT 2001)
Scheinwerfer, Frontreflektor, Rückstrahler und Klingel fehlen. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)