Zum einen sollen Rahmengesetze - im Gegensatz zur heutigen Praxis - wirklich nur allgemeine Vorgaben für Ländergesetze machen, zum anderen müsse der Bund das Recht zur Rahmengesetzgebung auf einigen Feldern ganz verlieren, vor allem im Hochschulwesen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Rahmengesetze soll es grundsätzlich nicht mehr geben. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Die bisherige Praxis, dass der Bund Rahmengesetze erlasse, müsse dahin gehend geändert werden, dass künftig nur noch "unverzichtbare Eckpunkte" festgelegt würden. (Quelle: Die Welt 2001)