Auch dies ist übrigens ein Argument, das für die Rechtsauffassung des Berliner Gerichts spricht. (Quelle: DIE WELT 2001)
Nach Rechtsauffassung der Bundestagsverwaltung hat die CDU wegen der inhaltlichen Unrichtigkeit des Berichts den Anspruch auf den gesamten, in diesem Jahr entfallenden Zuwendungsanteil in Höhe von 41 Millionen Mark verloren. (Quelle: DIE WELT 2001)
Richter teilen Thierses Rechtsauffassung nicht -Rechenschaftsbericht muss lediglich "formal richtig" sein (Quelle: DIE WELT 2001)