Die ohnehin schon an Osteoporose und Herzbeschwerden leidende ehemalige DDR-Richterin war 1997 wegen Totschlags, Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung zu vier Jahren Haft verurteilt worden (jW berichtete). (Quelle: Junge Welt 1999)
"Und Rechtsbeugung ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein Verbrechen. (Quelle: Junge Welt 1999)
"Das ist Rechtsbeugung", erläutert Beuth. (Quelle: Junge Welt 1999)