So war er denn der Curator einer Menge von verwitweten Frauen und ledigen Jungfrauen geworden, welche nach der damaligen Gesetzgebung bei allen Rechtsgeschäften noch eines solchen Beistandes bedurften. (Quelle: Theodor Storm - Carsten Curator)
Dabei geht es um die Sicherheit von Rechtsgeschäften im Netz, den Daten- und Verbraucherschutz und Fragen des Urheberrechts. (Quelle: Die Zeit 1998)
Eine Sache ist auch der tote Körper mitsamt seinen eingefügten Teilen, aber sie ist "herrenlos", gehört also niemandem und kann, da res extra commercium, nicht zum Gegenstand von Rechtsgeschäften gemacht werden. (Quelle: Die Zeit 2000)