Die Rückerstattung erfolge ohne Anerkennung eines Rechtsgrundes, heißt es in der Mitteilung von ABB. (Quelle: Der Spiegel)
Haftungsunschädlich sind nur angemessen abgewickelte Verkehrsgeschäfte aufgrund eines nicht gesellschaftsbezogenen Rechtsgrundes, wenn der Gesellschaft eine vollwertige Gegenleistung zufließt. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Änderung des Rechtsgrundes der Zahlung, der im Hinblick auf § 362 BGB unter Umständen nicht zur Erfüllung des Tariflohnanspruchs führen könnte. Vielmehr bleibt Rechtsgrund der geleisteten Lohnzahlungen auch bei nachträgl. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)