Das Kammergericht schließt mit einem tiefsinnig-zutreffenden Satz: "Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Landeskasse, weil niemand anders für sie haftet." (Quelle: Die Zeit 1970)
"Die Angriffe in der schriftsätzlichen Begründung des Rechtsmittels sind zwar wortreich", so Schwenn. (Quelle: Die Welt 2001)
"Wir prüfen die Einlegung eines Rechtsmittels", sagte die Sprecherin. (Quelle: Berliner Zeitung 2001)