Für sie ist "Rechtssicherheit" identisch mit Abschaffung des Rechtswegs. (Quelle: Junge Welt 2001)
Das weitere Beschreiten des Rechtswegs hätte noch Jahre in Anspruch genommen. (Quelle: Junge Freiheit 2000)
Die Karlsruher Richter haben bereits mehrfach entschieden, eine Verfassungsbeschwerde auch verbunden mit dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung sei zulässig, wenn dem Beschwerdeführer die Ausschöpfung des Rechtswegs nicht zuzumuten ist. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)