Anleger sollten daher darauf bestehen, vor dem Geschäftsabschluss eine vom Berater unterzeichnete Risikoeinstufung und ein Gesprächsprotokoll ausgehändigt zu bekommen. (Quelle: Die Zeit 2002)
Von Gesetzes wegen ist der Berater nicht verpflichtet, den Kunden das Formular zur Risikoeinstufung gegenzeichnen zu lassen. (Quelle: Die Zeit 2002)
Wenige Minuten später erhält er dann seine Risikoeinstufung, auf deren Basis die passenden Anlageprodukte ausgewählt werden können. (Quelle: Die Zeit 2002)