Beim Parken gilt übrigens ein Platzspargebot (§ 12 StVO). (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Fußgänger müssen den Verkehr beachten und zügig kreuzen (§ 25 Absatz 3 StVO). (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Ja. Wer als Autofahrer abbiegt, muss nicht nur Straßenbahnen und Radfahrern den Vortritt lassen, sondern auch warten, bis Fußgänger die Fahrbahn überquert haben (§ 9 StVO). (Quelle: Der Spiegel ONLINE)