Aber auch der Domdechant war kein unbefangener Richter in der Sache, denn das Domkapitel zu Halberstadt besaß einen Anteil am Lüneburger Salzwerk, gehörte mithin selber zu den Sülzbegüterten. (Quelle: Julius Wolff - Der Sülfmeister / II. Band, 1. Kapitel)