Laut Obduktionsbericht erlitt das Baby schon Tage vor seinem Tod Rippenbrüche, einen Schädeldachbruch und schwere Knochenbrüche an Armen und Beinen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)
Daß A. bei dem Sturz mit dem Kopf gegen eine geklinkerte Wand fiel und sich dabei einem Schädeldachbruch und eine schwere Gehirnquetschung zuzog, war, wie der Angeklagte beteuert, nicht seine Absicht. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)