Der Bekl. hat die Schadenanzeige unterschrieben, die die Zeugin S bewußt wahrheitswidrig ausgefüllt hatte. Die Kl. zahlte 1987 an den Bekl. als Vollkaskoentschädigung 5323,16 DM. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Von besonderer, spartenübergreifender Bedeutung ist auch die Frage, wie die Inanspruchnahme eines Versicherungsagenten beim Ausfüllen einer Schadenanzeige zu berwerten ist. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
In dem Zusatzfragebogen zur Schadenanzeige heißt es - im Gegenteil - ausdrücklich, der Vater habe das Fahrzeug gekauft, dieser sei auch Halter. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)