Öfter werde auch versucht, nach einem wirklichen Unfall durch überhöhte Schadenaufstellung oder am Fahrzeug vorgenommene Schadenerweiterung die Entschädigungssumme heraufzuschrauben. (Quelle: DIE WELT 2001)
3. Die Klage hat auch der Höhe nach in vollem Umfang Erfolg, sieht man einmal davon ab, daß die Klageforderung 4 DM über der Schadenaufstellung des Kl. liegt. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)