Das Gericht hatte erklärt, dass der zivilrechtliche Schadenersatzanspruch von Karen König gegen das DDR-NOK durch die Vermögensübernahme auf das NOK Deutschland übergeleitet werde. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Der Schadenersatzanspruch bemisst sich am Gewinn aus dem Verkauf. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Wenn dann der zweite vor dem ersten Käufer ins Grundbuch eingetragen wird, bleibt diesem nur ein Schadenersatzanspruch gegen den Verkäufer. (Quelle: Die Welt Online)