Die Ermittlungen der Schadensursache im Reaktorbereich sollten eigentlich erst bei der nächsten Jahresrevision im Mai beginnen. (Quelle: Die Welt 2002)
Die Wasserschutzpolizei hat die Ermittlungen über die Schadensursache aufgenommen. (Quelle: Die Welt 2002)
Die Arbeitsgerichte bestimmen diese Quote nach Billigkeits- und Zumutbarkeitsgesichtspunkten unter Berücksichtigung von Schadensursache und Schadensfolgen", erläutert Rechtsanwalt Kai Wehrhahn von der Berliner Kanzlei Rödl Enneking & Partner die Regelung. (Quelle: Die Welt 2001)