Auch hier behält es sich die Bank vor, daß eine Schecksperre oder ein Widerruf die Einlösungsverpflichtung nicht berührt. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Unter dem 7. 12. 1993 lehnte die X-Bank eine Einlösung wegen Schecksperre ab. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)