Denn die derzeitigen gesetzlichen Regelungen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Erbschafts- und Schenkungssteuer könnten gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoßen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Wenn das einträte und wenn ich dir ein Darlehen gegeben oder eine Einlage gezahlt hätte, dann hätte ich die Schenkungssteuer gespart und könnte den Verlust des Darlehens oder der Einlage abschreiben. (Quelle: Die Zeit 2001)
Auch das ist noch keine Katastrophe, obwohl doch eine Menge Geld zusammenkommt, wenn man Schenkung und Schenkungssteuer addiert; und das heißt, daß ich mich auf einmal von einer großen Summe trennen muß. (Quelle: Die Zeit 2001)