Sofern die Parteien nichts anderes bestimmen, findet die Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (Quelle: Die Zeit 2000)
Der Schiedsspruch hat laut Schiedsgerichtsordnung dieselbe Wirkung wie ein gerichtliches Urteil. (Quelle: Spektrum der Wissenschaft 1999)
Die Schiedsgerichtsordnung läßt noch weitere Schritte zu", so HTHC-Manager Ingo Heidebrecht. (Quelle: TAZ 1997)