Sie hatte in einem Fernsehinterview Schnurs Handeln mit dem von Personen während der Nazi-Herrschaft verglichen. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Wie das Landgericht sah auch der BGH darin einen schweren Verstoß gegen die Menschenrechte, weil den Regimekritikern durch Schnurs Vertrauensbruch Ermittlungsverfahren und langjährige Haftstrafen drohten. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Auch Schnurs Antrag, während der Aussage Kliers nicht anwesend sein zu müssen, wurde von der 2. Großen Strafkammer abgelehnt. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)