Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerde eines Sexualstraftäters gegen den genetischen Fingerabdruck zurückgewiesen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Die junge Frau war das Opfer eines Sexualstraftäters. (Quelle: Die Zeit 2002)
Uetersen möglicherweise kein Einzelfall des Sexualstraftäters. (Quelle: Die Welt Online)