Wer Händel anfing, mußte damit rechnen, seine Siedlerstelle und das Haus ohne jegliche Abfindung zu verlieren. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
A Nr. 2 die Gesamtbelastung der Siedlerstelle in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wirtschaftsertrag und dem sonstigen dauernden Einkommen des Siedlers stehen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Handelt es sich bei dem in Anspruch genommenen Betrieb um eine Siedlerstelle im Sinne des Reichssiedlungsgesetzes, ist die zuständige Siedlungsbehörde des Landes zu beteiligen. (Quelle: Gesetze; UB Media)